Allgemeine Geschäftsbedingungen der UPL Service GmbH

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Dienstvertrages
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Die UPL Service GmbH kann dieses Angebot durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der bestellten Leistungen annehmen.

§ 3 Vergütung
1. Es gilt vorrangig die vertraglich vereinbarte Vergütung. Mangels einer im Einzelfall getroffenen Vereinbarung gelten die zwischen den Geschäftspartnern zuletzt üblichen Bedingungen. Sind diese nicht zu ermitteln, gilt die übliche Vergütung für die durch die UPL Service GmbH erbrachten Leistungen als vereinbart.

2. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Vereinbarungen berechnet. Mangels anders lautender Vereinbarung werden dem Besteller Materialverbrauch und Einsatz von Werkzeugen und Maschinen gesondert nach den hierfür üblichen Sätzen berechnet. Die durch Mitarbeiter der UPL Service GmbH erbrachten Leistungen werden nach Aufwand in Stunden abgerechnet.

3. Die Rechnungen der UPL Service GmbH sind zahlbar sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist die UPL Service GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von dem Basiszinssatz der EZB plus 8 % zu fordern. Kann die UPL Service GmbH einen höhern Verzugsschaden nachweisen, so ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

4. Die UPL Service GmbH ist berechtigt, in angemessenen Abständen Abschlagsrechnungen zu stellen. Als angemessen gilt dabei jedenfalls ein Zeitraum von einer Woche.

§ 4 Lieferzeit
1. Gerät die UPL Service GmbH in Verzug, so ist ihre Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag in Höhe von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen der UPL Service GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

§ 5 Gewährleistung
1. Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen die UPL Service GmbH sind zunächst auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder ist die UPL Service GmbH zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die die UPL Service GmbH zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu erlangen.

2. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers, sind ausgeschlossen.

3. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.

4. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der UPL Service GmbH auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

§ 6 Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die UPL Service GmbH anerkannt sind.

§ 7 Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrecht
Ist der Besteller mit Zahlungen in Verzug, so kann die UPL Service GmbH weitergehende Arbeiten einstellen und die ihr übertragenen Werkleistungen solange zurückbehalten, bis voll umfängliche Zahlungen seitens des Besteller geleistet worden sind.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Gerichtsstand ist Eisenach.